Nachteilsausgleiche dienen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen, die einen gleichaltrigen Nichtbehinderten typischerweise nicht treffen.
Nachteilsausgleiche die für Menschen mit Sehverlust besonders relevant sind, werden in den folgenden Artikel näher erläutert.
Menschen mit Behinderung, die auf dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl haben, können beim zuständigen Versorgungsamt eine Wertmarke erwerben, die sie zur kostenlosen Beförderung ...
Beim Blindengeld und bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte handelt es sich um Nachteilsausgleiche, die unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von Einkommen und Vermögen monatlich ausgezahlt werden.
In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, über die Höhe und über die Beantragung von Blindengeld bzw. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte.
Dokumente in Brailleschrift oder Audio-Medien können von einer oder für eine blinde Person kostenlos als Blindensendung bei der Post verschickt werden. Diese müssen als Blindensendung erkennbar und prüfbar sein, der Inhalt muss einzusehen sein.
Jeder blinde Mensch (Merkzeichen „Bl") kann bei der Stadt oder dem Kreis einen Parkausweis erhalten, der - unter der Windschutzscheibe angebracht - zu Parkerleichterungen berechtigt. Die blinde Person braucht nicht selbst ...
Mit dem Schwerbehindertenausweis gehen unterschiedliche Nachteilsausgleiche einher. Diese umfassen u.a. ...
steuerliche Erleichterungen
Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr
Vergünstigungen beim Wohnen
besondere Rechte im Arbeitsleben
In diesem Artikel werden einzelne Nachteilsausgleiche anhand verschiedener Merkzeichen näher erläutert. Es wird dabei auf Merkzeichen eingegangen die für sehbehinderte und blinde besonders relevant sind. Weiter finden Sie Hinweise zur Antragsstellung in NRW.
Ab einem Grad der Behinderung von 20 können steuerliche Erleichterungen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Welche Steuererleichterungen es gibt und in welchem Umfang diese geltend gemacht werden können, hängt von Grad der Behinderung (GdB) und den zuerkannten Merkzeichen ab.
Nachfolgend sind einige Steuererleichterungen aufgeführt: