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Qualifizierte Beratung und Hilfe bei Sehverlust

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Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche dienen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen, die einen gleichaltrigen Nichtbehinderten typischerweise nicht treffen.

Nachteilsausgleiche die für Menschen mit Sehverlust besonders relevant sind, werden in den folgenden Artikel näher erläutert.

Beförderung im öffentlichen Verkehr

Menschen mit Behinderung, die auf dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl haben, können beim zuständigen Versorgungsamt eine Wertmarke erwerben, die sie zur kostenlosen Beförderung ...

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Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Beim Blindengeld und bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte handelt es sich um Nachteilsausgleiche, die unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von Einkommen und Vermögen monatlich ausgezahlt werden.

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, über die Höhe und über die Beantragung von Blindengeld bzw. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte.

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Blindensendungen

Dokumente in Brailleschrift oder Audio-Medien können von einer oder für eine blinde Person kostenlos als Blindensendung bei der Post verschickt werden.
Diese müssen als Blindensendung erkennbar und prüfbar sein, der Inhalt muss einzusehen sein.

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Parkerleichterungen

Jeder blinde Mensch (Merkzeichen „Bl") kann bei der Stadt oder dem Kreis einen Parkausweis erhalten, der - unter der Windschutzscheibe angebracht - zu Parkerleichterungen berechtigt. Die blinde Person braucht nicht selbst ...

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Rundfunkbeitragsermäßigung oder -befreiung

Für eine Rundfunkbeitragsermäßigung ist das Merkzeichen RF maßgeblich. Dieses erhalten blinde, hochgradig sehbehinderte ...

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Schwerbehindertenausweis

Mit dem Schwerbehindertenausweis gehen unterschiedliche Nachteilsausgleiche einher. Diese umfassen u.a. ...

  • steuerliche Erleichterungen
  • Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr
  • Vergünstigungen beim Wohnen
  • besondere Rechte im Arbeitsleben

In diesem Artikel werden einzelne Nachteilsausgleiche anhand verschiedener Merkzeichen näher erläutert. Es wird dabei auf Merkzeichen eingegangen die für sehbehinderte und blinde besonders relevant sind. Weiter finden Sie Hinweise zur Antragsstellung in NRW.

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Steuerliche Erleichterungen

Ab einem Grad der Behinderung von 20 können steuerliche Erleichterungen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Welche Steuererleichterungen es gibt und in welchem Umfang diese geltend gemacht werden können, hängt von Grad der Behinderung (GdB) und den zuerkannten Merkzeichen ab.

Nachfolgend sind einige Steuererleichterungen aufgeführt:

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