Beförderung im öffentlichen Verkehr
Menschen mit Behinderung, die auf dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl haben, können beim zuständigen Versorgungsamt eine Wertmarke erwerben, die sie zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt. Hierfür wird ein finanzieller Eigenanteil erhoben, der an die Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV gekoppelt ist. Davon ausgenommen sind Menschen mit den Merkzeichen H und Bl im Schwerbehindertenausweis. Sie müssen für die Wertmarke nichts bezahlen. Die Wertmarke muss nach Ablauf der Gültigkeit wieder neu beantragt werden.
Neben der kostenlosen Beforderung im öffentlichen Personennahverkehr gehen mit dem Besitz einer Wertmarke noch weitere Vorteile einher:
- Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson bei Merkzeichen B im ÖPNV und im Fernverkehr (nicht bei allen Fluggesellschaften)
- Kostenlose Platzreservierung in der 2. Klasse im Zug bei Merkzeichen B für zwei plätze
- Kostenlose Mitnahme eines Blindenhundes
- Hilfe im Flughafen und im Flugzeug (muss 48 Stunden vorher bei der Fluggesellschaft angemeldet werden)
- Hilfe beim Umsteigen in Bahnhöfen durch die Mobilitätsservicezentrale (Bedarf muss 48 Stunden vorher angemeldet werden).
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