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Rundfunkbeitragsermäßigung oder -befreiung

Für eine Rundfunkbeitragsermäßigung ist das Merkzeichen RF maßgeblich. Dieses erhalten blinde, hochgradig sehbehinderte, taubblinde und gehörlose Personen. Auch ein Anteil sehbehinderter Personen kann das Merkzeichen RF beantragen, das Merkzeichen wird vergeben, wenn allein aufgrund der Sehbehinderung ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 festgestellt wird. Die berechtigte Personengruppe kann mit diesem Merkzeichen eine Rundfunkbeitragsermäßigung bei der GEZ beantragen.

Bei taubblinden Menschen und bei Personen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, besteht auf Antrag der Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Anträge sind bei der GEZ zu stellen.

*Anmerkung: Merkzeichen werden über den Antrag zum Schwerbehindertenausweis mitbeantragt. Näheres über den Schwerbehindertenausweis finden Sie  hier

 

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