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Blindensendungen

Blindensendungen sind gemäß dem Tarif der Deutschen Post AG portofrei. Die Portofreiheit geht darauf zurück, dass die Deutsche Post AG einen Vertrag zur Endkostenvergütung des Weltpostvereins unterzeichnet hat, der auch die kostenfreie Beförderung von Blindensendungen umfasst.
Blindensendungen sind Schriftstücke, die ausschließlich in Blindenschrift abgefasst sind.

Voraussetzung für die Portofreiheit ist, dass der Inhalt leicht geprüft werden kann (offener Umschlag), dass die Sendung beim Versand im Inland
die Aufschrift „Blindensendung", beim Versand ins Ausland die Aufschrift „Blindensendung/Cecogramme" trägt und das Höchstgewicht von sieben Kilogramm nicht überschritten wird (Blindensendungen über 1.000 Gramm werden im Frachtdienst befördert).

Die Portobefreiung umfasst nicht die üblichen und weiterhin zu zahlenden Aufschläge für Einschreiben, Expressbriefe etc.
Die Portofreiheit gilt auch für die Beförderung von weiteren Sendungen von und an staatlich anerkannte Blindenanstalten, darunter Tonaufzeichnungen, Datenträgern und Publikationen in Großdruck.
Der DBSV und seine Landes- und Ortsvereine werden von der Deutschen Post AG als einer solchen Anstalt gleichstehend angesehen.

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