Schriftgröße:
Kontrast:  a a a a a /

BSVW Logo

02 31 - 55 75 90-30
Qualifizierte Beratung und Hilfe bei Sehverlust

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

info@bsvw.de
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Sie befinden sich hier:   // 5: Wissenswertes // 5.5: Nachteilsausgleiche
.

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche dienen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen, die einen gleichaltrigen Nichtbehinderten typischerweise nicht treffen. 

Nachteilsausgleiche die für Menschen mit Sehverlust besonders relevant sind, werden in den folgenden Artikel näher erläutert.

.

xxnoxx_zaehler