Nachfolgend sind einige Informationen zu Hilfsmittel und deren Finanzierung aufgeführt. Außerdem stellen wir die grunsätzlichen rehabilitativen Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen dar.
Menschen, deren Sehvermögen durch verschiedenste Ursachen eingeschränkt oder erloschen ist, können mit geeigneten REHA-Maßnahmen ihren Alltag wieder selbständig oder mit Hilfe bewerkstelligen. Das Recht zur Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen ist im SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Spezialgesetzen geregelt.
Zur Finanzierung von Hilfsmitteln bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Blindengeldempfänger*innen sollten die Finanzierung von Hilfsmitteln zunächst mit diesen Mitteln bestreiten. Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage, welche im Weiteren aufgeführt werden...