Vorträge: Erben, Vererben und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Am 01.02.2017 finden zwei weitere Vorträge aus der Reihe „Rechtliches“ statt.
Dieses Mal geht es um die Themen:
- Erben und Vererben
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Vorträge werden gehalten von unserer Justitiarin, Frau Judith Schlüter und einer Kollegin. Sie finden in den Räumen der Landesgeschäftsstelle, Märkische Str. 61 – 63 in Dortmund statt. Sie sind kostenfrei.
Es wird genügend Zeit zur Verfügung stehen, um Fragen zu beantworten. Bitte melden Sie sich bis zum 30. Januar 2017 an unter E-Mail: info@bsvw.de oder direkt bei Frau Beckmann unter Tel.: 02 31 – 55 75 90 – 0.
Erben und Vererben (10.30 Uhr bis ca. 12.00 Uhr)
Jeder geschäftsfähige Mensch hat es selbst in der Hand zu entscheiden, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschieht. Überhaupt eine testamentarische Regelung zu treffen erspart oft Streit und Ärger. Der Vortrag vermittelt in verständlicher Form und Sprache einen Einblick in die Grundlagen des Erbrechts.
Inhalte:
- Gesetzliche Erbfolge
- Formen des Testaments
- Inhalte eines Testaments
- Pflichtteil
- Todesfall – was ist zu beachten
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung (13:00 Uhr – ca. 14:30 Uhr)
Durch einen Schicksalsschlag oder auch nur als Folge eines hohen Lebensalters kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten oder seine Wünsche nicht mehr eindeutig zum Ausdruck bringen kann. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Patientenverfügung kann jeder Mensch auch im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlungen seinen Vorstellungen und Wünschen Geltung verschaffen.
Der Vortrag vermittelt einen Einblick in die gesetzlichen Bestimmungen und die gestalterischen Möglichkeiten zum Abfassen entsprechender Verfügungen
Inhalte:
- Gesetzliche Ausgangslage
- Sinn der Vollmacht
- Umfang der Vollmacht
- Person des Bevollmächtigten
- Ausgestaltung im Einzelnen
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
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