Transparente Zivilgesellschaft
Transparenz ist dem BSVW ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterstützt der BSVW die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland. Im Folgenden finden Sie alle Informationen entsprechend der Selbstverpflichtung.
Link zu Internetseite der Initiative Transparente Zivilgesellschaft: www.transparency.de
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V., Märkische Straße 61-63, 44141 Dortmund
Gründungsjahr 1921
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
zur Satzung Stand 17.09.2022
allgemeine Angaben zu den Zielen
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO) nach dem letzten Bescheid des Finanzamts Dortmund-Ost (Steuernummer 317/5942/1141) vom 11.11.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
zum Vorstand
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
Der BSVW hat in der Geschäftsstelle zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als geringfügig Angestellte weitere 3 Personen.
Im Seniorenzentrum Meschede arbeiten ca. 90 Personen.
Ehrenamtlich arbeiten in den 33 Bezirks- und Fachgruppen und den Beratungsstellen ca. 330 Personen.
7. Angaben zur Mittelherkunft
zum Jahresabschluss 2022 - GuV nach Tätigkeiten
8. Angaben zur Mittelverwendung
Vorstandsmitglieder sind rein ehrenamtlich tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle und des Seniorenzentrums sowie die Geschäftsführerinnen erhalten eine branchenübliche Vergütung in Anlehnung an die Struktur im öffentlichen Dienst.
zum Jahresabschluss 2022 - GuV nach Tätigkeiten, Vermögensübersicht
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der BSVW ist Mehrheitsgesellschafter mit 51 % der Blindenwerk Hagen GmbH (15.600 €) und im Vorstand der Blindenstiftung für Westfalen.
Der BSVW ist Mitglied im DBSV, im Paritätischen NRW , bei der Westdeutschen Bibliothek der Hörmedien
für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. und in der LAG Selbsthilfe NRW.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Einzelspenden oder sonstige Zahlungen von einer Person, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachten, gab es nicht.