EU verabschiedet Europäisches Barrierefreiheitsgesetz
Nach gut drei Jahren hat der Ministerrat der EU dem Kompromisstext aus den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zugestimmt. Das Parlament hatte bereits am 13. März vorgelegt. Die Richtlinie muss nun in nationales Recht überführt und in Europäischen Normen ausgestaltet werden.
„Heute beginnt ein neues Kapitel: Die Umsetzung des EAA", merkt Wolfgang Angermann, Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU) an. „Es ist immens wichtig, dass alle EU-Mitgliedsstaaten diese Aufgabe sehr ernst nehmen, um das zentrale Versprechen des EAA einzulösen – mehr barrierefreie Güter und Dienstleistungen für 30 Millionen blinde und sehbehinderte Europäerinnen und Europäer."
Die Mitgliedsstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die Vorgaben des EAA in nationales Recht zu übertragen. Zeitgleich wird die Europäische Kommission die Anforderungen an die Barrierefreiheit spezifizieren und Normen zur Umsetzung in der EU entwickeln. Die EBU und der DBSV werden beide Prozesse aufmerksam begleiten, um die Interessen blinder und sehbehinderter Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.
Hintergrund: Der European Accessibility Act
Der EAA verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass Güter und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter auf dem europäischen Markt barrierefrei zugänglich sind. Unter diese Vorgaben fallen unter anderem Computer und Smartphones, Check-in- und Fahrkartenautomaten, Router und Fernsehgeräte, Geldautomaten und Bankdienstleistungen, Notrufdienste, e-Books und e-Reader sowie der gesamte Onlinehandel. Die EBU hatte sich unter Federführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) seit 2015 für einen umfassenden und wirkungsvollen EAA eingesetzt.
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