Deutscher Behindertenrat veröffentlicht Forderungen an die neue Bundesregierung
An die Parteien, die derzeit Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung führen, hat sich gestern der Deutsche Behindertenrat (DBR) mit einem Katalog von behindertenpolitischen Forderungen gewandt. Das Papier, an dem auch der DBSV mitgewirkt hat, gliedert sich in 14 Abschnitte und thematisiert alle Lebensbereiche – von Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich, im Verkehr und der digitalen Welt über inklusive Bildung, berufliche Teilhabe und das Gesundheitswesen bis hin zum Steuerrecht.
Die im DBR vertretenen Organisationen erwarten, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in dieser Legislaturperiode novelliert und in diesem Zuge die private Wirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet wird. Barrierefreiheit muss auch auf europäischer Ebene vorangebracht werden. Entsprechend muss Deutschland auf die EU-Richtlinie zu barrierefreien Gütern und Dienstleistungen (European Accessibility Act) Einfluss nehmen.
Um die Zugänglichkeit im digitalen Bereich zu verbessern, ist die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Sinne behinderter Menschen umzusetzen. Mit dem Ziel, blinde und sehbehinderte Menschen deutlich besser als bisher mit Literatur zu versorgen, ist der Vertrag von Marrakesch zu ratifizieren und in deutsches Recht zu überführen.
Auf Grundlage seiner „Sechs gemeinsamen Kernforderungen“ fordert der DBR gesetzliche Änderungen am Bundesteilhabegesetz. Demnach müssen die Leistungen der Eingliederungshilfe einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden und es darf bei der Definition des leistungsberechtigten Personenkreises zu keinerlei Einschränkungen kommen.
Eine verbindliche Gesamtstrategie für Inklusion erwartet der DBR im Bildungsbereich. Zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen ist die Beschäftigungspflicht konsequent durchzusetzen, unterstützt durch eine erhöhte Ausgleichsabgabe.
In der Gesundheitspolitik tritt der DBR dafür ein, dass die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet werden, etwa im Bereich von Sehhilfen, und Zuzahlungen und Eigenanteile abgeschafft werden. Für Arztpraxen soll Barrierefreiheit zu einer Zulassungsvoraussetzung werden.
Schließlich weist der DBR darauf hin, dass die Behindertenpauschbeträge bei der Einkommensteuer seit 1974 nicht wesentlich angepasst wurden, und mahnt eine Erhöhung an.
Quelle: dbsv.org
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