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Qualifizierte Beratung und Hilfe bei Sehverlust

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Unsere Broschüren als Download und Printausgabe

Deckblatt Broschüre DBSVDer DBSV gibt viele Dokumente zu den unterschiedlichsten Aspekten von Sehbehinderung oder Blindheit heraus.

Sie können sie auf der unten verlinkten Broschürenseite des DBSV als PDF-Datei kostenfrei herunterladen oder als Printausgabe gegen eine Schutzgebühr bestellen (die Schutzgebühr für normale Broschüren beträgt zwischen 0,25 € und 4,00 €). Bitte beachten Sie, dass die Kosten der Kindertastbücher höher ausfallen und diese von uns beim DBSV bestellt werden müssen.

Der BSVW erhält Ihre Bestellung und schickt Ihnen vorab eine Preisliste zu. Erst wenn Sie der Bestellung danach ausdrücklich per E-Mil zugestimmt haben, senden wir Ihnen die gewünschten Broschüren als Printausgabe mit der Bitte um Kostenerstattung (Schutzgebühr plus Versandkosten) zu. Zum Broschüren-Download bzw. Bestellung des DBSV

 

Beratung und Hilfe

Das Bild zeigt eine Frau, die einen jungen Mann mit einer Sehbehiderung berätDer BSVW bietet als Selbsthilfeverein breitgefächerte Unterstützung für Patienten, Angehörige und Interessierte.

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Der Blickpunkt als barrierefreies Schulungszentrum

Der Blickpunkt in Dortmund, Straßenansicht an der Märkischen Straße.Der Blickpunkt verfügt über durchgängige Beschilderung in Blindenschrift, drei variable Schulungs- und Begegnungsräume mit Induktionsverstärkertechnik für hörgeschädigte Menschen und Spezialverblendung für lichtempfindliche sehgeschädigte Menschen. Außerdem sind alle Tagungsräume für Rollstuhlfahrer barrierefrei zugänglich. Behindertengerechte Sanitäreinrichtungen sind ebenfalls vorhanden.

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Bei uns entscheiden Sie!

In Hilfsmittelfragen beraten wir Sie stets kompetent und umfassend. Einzelprodukte und Integrationslösungen in Ihren bestehenden Arbeitsplatz stellen wir Ihnen ausführlich und unverbindlich vor. Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen die Vorteile einzelner Komponenten und Systeme.

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Teilhabe am Arbeitsleben

Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben das Ziel, die Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, indem sie ihnen ermöglichen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf Arbeitsplätzen einzusetzen und weiterzuentwickeln. Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten wie Probebeschäftigungen, Eingliederungszuschüsse, Umschulungen, Anpassungen des Arbeitsplatzes und medizinische/berufliche Rehabilitation. Arbeitgeber können Beratung und Leistungen bei Inklusionsämtern, der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Weiter mögliche Leistungen sind die Unterstützung durch technische Hilfsmittel, Arbeitsassistenz, Mobilität im Betrieb und Finanzierung von Qualifizierungen. Arbeitsassistenz kann aufgrund von Notwendigkeit beantragt werden.

Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt:

Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, um die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung und Gleichgestellten zu fördern oder zu ermöglichen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten bei den Ansprechstellen für Arbeitgeber in den Inklusionsämtern, bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Deutschen Rentenversicherung Beratung und können Anträge auf Leistungen für behinderte Beschäftigte stellen. Hierzu zählen z. B. Leistungen für eine Probebeschäftigung, einen Eingliederungszuschuss oder eine fachliche und finanzielle Unterstützung zur Einrichtung eines behinderungs¬gerechten Arbeitsplatzes.

Menschen, die vor Eintritt der Behinderung bereits einen Beruf erlernt haben, die vor der Behinderung schon gearbeitet haben oder bei denen sich die Behinderung im Laufe des Berufslebens weiter verschlimmert hat, haben Anspruch auf Umschulungen und Anpassung des Arbeitsplatzes.

Wenn eine Behinderung im Laufe des Berufslebens eintritt, wird häufig auch eine medizinische und/oder berufliche Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt, um festzustellen, ob der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden kann oder ob eine Umschulung notwendig ist.

Bei einer ersten Berufstätigkeit z. B. nach Ausbildung und Studium werden ebenfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt.
Es wird ermittelt, welche Unterstützung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) benötigt werden, um den bisherigen oder einen neuen Beruf möglichst selbständig auszuüben. Das können z. B. sein:

  • die Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen, Hilfsmittel, Sehhilfen, besonderes Mobiliar, etc.
  • Finanzierung einer Arbeitsassistenz,
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes und zur Mobilität im Betrieb,
  • Umzugshilfen, Hilfen zur Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung am Arbeitsort
  • Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten.

Arbeitsassistenz:

Wenn eine Arbeitsassistenz notwendig ist, gibt es auf diese nach dem Sozialgesetzbuch IX einen Rechtsanspruch. Die Notwendigkeit muss ausführlich begründet werden.
Arbeitsassistenz beinhaltet die Unterstützung am Arbeitsplatz durch eine Assistenzperson, wenn diese notwendig ist.
Es gibt drei Assistenzmodelle:

  • eine Arbeitsassistenz kann selbst gesucht und angestellt werden, der Mensch mit Schwerbehinderung ist dann Arbeitgeber (Arbeitgebermodell)
  • die Assistenz kann bei einem ambulanten Assistenzdienst eingekauft werden
  • Abtretung der Mittel an den Arbeitgeber, der dann eine Assistenz zur Verfügung stellt.

Die Aufgaben und Anforderungen müssen die schwerbehinderten Arbeitnehmer/Innnen selbst erledigen können. Die Arbeitsassistenz ist Also nicht dazu da, die eigentliche Arbeit zu leisten, sondern bei den Tätigkeiten zu unterstützen, die durch die Behinderung nicht alleine ausgeführt werden können. Die Arbeit selbst muss vom Menschen mit Behinderung geleistet werden können. Antragsstelle für Arbeitsassistenz bei Beschäftigten in Westfalen ist der Landschaftsverband Westfalen/Lippe.

Unterschiedliche Kosten- und leistungsträger

Welcher Kosten und Leistungsträger für die berufliche Rehabilitation und die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist, hängt u. a. von der Ursache der Behinderung und der Dauer der bereits ausgeübten Berufstätigkeit ab. Kostenträger können z. B. die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, Die gesetzlichen Unfallkassen oder die Inklusions- bzw. Integrationsämter sein. Bei manchen Ursachen kommen aber auch andere kostenträger in frage und häufiger sind auch mehrere Kostenträger im Boot.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, bei welchen Kosten- und Leistungsträger Sie Anträge stellen können, können Sie sich z. B. bei den ergänzenden, unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) beraten lassen. Sie können aber auch Anträge an einen Kostenträger stellen, dieser ist – wenn er nicht zuständig sein sollte – verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiter zu leiten.

In Ihrem Betrieb ist die Schwerbehindertenvertretung auch eine wichtige Stelle, mit der Sie bei Eintritt einer Behinderung Kontakt aufnehmen sollten. Sie unterstützt auch bei den Kontakten zum Arbeitgeber, wenn der Arbeitsplatz umgestaltet werden muss oder für Sie ein neuer Arbeitsplatz im Betrieb gefunden werden muss. Auch zu den durch eine Behinderung bestehenden Recht auf Zusatzurlaub und dem erhöhten Kündigungsschutz berät die Schwerbehindertenvertretung.

Beschäftigung außerhalb des ersten Arbeitsmarktes:

Behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, können in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Alternativ können Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf eine Beschäftigung in einer WfbM haben, das Budget für Arbeit als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen, Voraussetzung hierfür ist ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz und die Arbeit muss tarifvertraglich oder ortsüblich ent¬lohnt werden.
Zuständiger Träger für das Budget für Arbeit ist in Westfalen der Landschaftsverband Westfalen/Lippe.

Einige Informations- und Beratungsangebote zur beruflichen Teilhabe:

Auf der Seite Rehadat Talent Plus finden Sie wichtige Informationen sowohl für Arbeitgeber*innen, als auch für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Teilhabe, Ein Lexikon zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie weitere Kontakt und Anlaufstellen sind auch dort zu finden.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat die Broschüre „Gute Aussichten im Job - Berufliche Teilhabe mit Sehverlust" veröffentlicht. Sie kann herunter geladen werden unter www.dbsv.org/publikationen, dort unter Broschüren

Wenn Sie einen Arbeitsplatz suchen oder sich beruflich verändern möchten, ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es auch eine zentrale Anlauf- und Fachvermittlungsstelle (ZAV). Diese ist u. a. für die Vermittlung besonderer Berufsgruppen, zu denen auch schwerbehinderte arbeitsuchende Akademikerinnen und Akademiker zählen, zuständig.
www.zav.arbeitsagentur.de

Die Kosten- und Leistungsträger sind zur Beratung über beruflicher Rehabilitation und über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichtet. Dort sind auch – je nach Zuständigkeit – die Anträge einzureichen.
Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de
Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de
Landschaftsverband Westfalen Lippe, LWL-Inklusionsamt Arbeit:
Dort ist auch der Integrationsfachdienst Sehen für Westfalen angegliedert, der fachliche Beratung und Unterstützung bei Arbeitsplätzen für Menschen mit Seheinschränkungen anbietet.
www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de

Eine grundsätzliche und unabhängige Beratung erhalten Sie bei den ergänzenden, unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB),
www.teilhabeberatung.de
bei den Blickpunkt-Auge-Beratungsstellen,
wwww.blickpunkt-auge.de
bei den Fachgruppen in NRW für Büroberufe und Medizinisch-therapeutische Berufe, www.bsvw.org/Fachgruppen
und beim Deutschen Verein für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf (DVBS),
www.dvbs-online.de.
Beim DVBS gibt es u. a. auch ein Austauschforum zu Arbeitsassistenz und umfangreiche Materialien und Dokumentationen zu diesem Thema.

 

Rehabilitations und Hilfsmittel

Hilfsmittel

Nachfolgend sind einige Informationen zu Hilfsmittel und deren Finanzierung aufgeführt.

Elektronische Hilfsmittel

Hilfsmittel für den Alltag

Sight City

Hifsmittelfinanzierung

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittel für den Alltag und den Beruf und deren Anbieter*innen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

www.dbsv.org/hilfsmittel.html
www.rehadat-hilfsmittel.de

Rehabilitation

die nachfolgenden Artikel stellen die Grunsätzlichen Rehabilitativen Angebote dar für blinde und sehbehinderte Menschen.

Orientierungs- und Mobilitätstraining (O&M)

Lebenspraktische Fertigkeiten (LPF)

Medizinische, berufliche, soziale -Rehabilitation

 

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)

 

Logo: EUTB und BMAS

 

 

 

 

 

 

Der BSVW ist seit dem 1.1.2023 Träger von vier Beratungsstellen für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes. Alle Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Angehörige können sich im Vorfeld der Beantragung von Leistungen beraten lassen. Ziel ist es, die beste Lösung für die eigene Lebenssituation zu finden.

Die Berater*innen bieten Unterstützung und Orientierung ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Sie erhalten allgemeine Informationen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Menschen mit Sehverlust können sich daher ausführlich bei der EUTB® über Rehabilitationsleistungen wie das Blindengeld, den Schwerbehindertenausweis sowie zu Ansprüchen auf Hilfsmittel und Assistenz, bis hin zur Unterstützung in Lebenskrisen informieren und beraten lassen.

Die Beratung ist unabhängig zu den Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen. Sie ist ergänzend zu anderen, bereits bestehenden Beratungsangeboten und für alle Menschen mit Beeinträchtigungen, vor allem aber für Menschen mit Sehverlust und deren Angehörige.

Hier finden Sie weitere EUTB® Angebote im gesamten Bundesgebiet

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche dienen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen, die einen gleichaltrigen Nichtbehinderten typischerweise nicht treffen.

Nachteilsausgleiche die für Menschen mit Sehverlust besonders relevant sind, werden in den folgenden Artikel näher erläutert.

Seniorenzentrum Blickpunkt Meschede

Innenbereich mit TerrasseDer BSVW ist Träger einer modernen Pflegeeinrichtung in Meschede mit 80 Plätzen. Das Haus ist besonders auf die Bedürfnisse von sehbehinderten und blinden Menschen eingestellt. Es hat einen parkähnlichen Garten von 16.000 qm und einen phantastischen Blick über das Tal aus fast jedem Zimmer.

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