Der BSVW ist seit dem 1.1.2023 Träger von vier Beratungsstellen für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes. Alle Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Angehörige können sich im Vorfeld der Beantragung von Leistungen beraten lassen. Ziel ist es, die beste Lösung für die eigene Lebenssituation zu finden.
Die Berater*innen bieten Unterstützung und Orientierung ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Sie erhalten allgemeine Informationen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Menschen mit Sehverlust können sich daher ausführlich bei der EUTB® über Rehabilitationsleistungen wie das Blindengeld, den Schwerbehindertenausweis sowie zu Ansprüchen auf Hilfsmittel und Assistenz, bis hin zur Unterstützung in Lebenskrisen informieren und beraten lassen.
Die Beratung ist unabhängig zu den Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen. Sie ist ergänzend zu anderen, bereits bestehenden Beratungsangeboten und für alle Menschen mit Beeinträchtigungen, vor allem aber für Menschen mit Sehverlust und deren Angehörige.
Hier finden Sie weitere EUTB® Angebote im gesamten Bundesgebiet