Schriftgröße:
Kontrast:  a a a a a /

BSVW Logo

02 31 - 55 75 90-30
Qualifizierte Beratung und Hilfe bei Sehverlust

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

info@bsvw.de
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Sie befinden sich hier:   // 6: Unterstützen // 6.4: Vererben
.

Bedenken Sie uns in Ihrem Testament. Helfen Sie uns, weiterzuhelfen!

Titelbild Broschüre Auch wenn ein großer Teil unserer Arbeit durch ehrenamtliche Mitarbeiter durchgeführt wird, brauchen wir Ihre Unterstützung und Ihre die Solidarität, um unsere Angebote und Hilfestellungen aufrecht zu erhalten.

Daher möchten wir Sie an dieser Stelle anregen,  einen Teil Ihres Vermögens der Selbsthilfe der Blinden und Sehbehinderten in Westfalen (BSVW) zu überlassen. Wir sind ein Selbsthilfeverein mit über 100-jähriger Tradition. Mit Ihrem letzten Willen helfen Sie so, dass Menschen mit einer Augenerkrankung oder Sehbehinderung besser zurecht kommen und verbessern damit zugleich deren Lebensbedingungen.

Unsere ehrenamtliche Arbeit kann sich nicht auf feste öffentliche Finanzierungen verlassen, sondern braucht in hohem Maß Spenden, damit die Mitgliedschaft auch für Menschen mit weniger Geld erschwinglich bleibt. Wir benötigen Geld für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen, für Reisekosten von Ehrenamtlichen, für die in Deutschland notwendige Vereins- und Geldverwaltung, für Öffentlichkeitsarbeit und auch Geld für Arbeit, für die nur Fachkräfte eingesetzt werden können.

Die Broschüre "Was kommt, wenn ich gehe" (Stand: 2017) können Sie bei uns anfordern. Es gibt sie als PDF-Download, aber auch als Hördatei unter der Telefonnummer 0231 - 55 03 10 31

Testament – Kompakt

Wenn Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon als Spende an uns vermachen möchten, hier die wichtigsten Infos:

Welche Arten von Testamenten gibt es?

  • Eigenhändiges Testament
  • Notarielles Testament (wird blinden und sehbehinderten Menschen dringend empfohlen)
  • Gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament)
  • Sogenanntes Behindertentestament

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Sicherstellung, dass das Testament aufgefunden wird (z. B. durch Hinterlegung beim Amtsgericht).
  • Sicherstellung, dass der letzte Wille umgesetzt wird (z. B. durch Ernennung eines Testamentsvollstreckers).

Sprechen Sie uns an

  • wenn Sie Mitglied im BSVW e.V. werden möchten,
  • wenn Sie den BSVW e.V. testamentarisch zum Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken möchten,
  • wenn Sie weitergehende Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ bekommen möchten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Kirsten Bäumer
Telefon: (02 31) 55 75 90 - 13
E-Mail: baeumer@bsvw.de

.

xxnoxx_zaehler