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Kalenderblatt SEPTEMBER inklusiv 24.9.2021 / Tag des Deutschen Butterbrotes

Eine Frau schmiert Butter auf eine Scheibe Brot, beobachtet von der Reha-LehrerinKochen, Nagelpflege, Unterschreiben - die Tücken des Alltags

Mängel beim Rechtsanspruch auf das Training von lebenspraktischen Fertigkeiten

Blindheit und Sehbehinderung sind typische Alterserkrankungen. Sie kommen spät im Leben und das erste, was man merkt, ist, dass die kleinen Dinge des Alltags plötzlich große Aufmerksamkeit fordern. Man muss lernen wie es geht: eine Tasse Kaffee eingießen; die richtige Kleidung im Schrank finden; die Tiefkühlware zu beschriften, so dass man findet, was man sucht. In diese Reihe gehört auch das tägliche Butterbrot, das man sich selbst schmieren können will.
Das passende Training dazu wird mit drei Buchstaben abgekürzt LPF / Lebenspraktische Fertigkeiten. Wer die Schulung durchläuft, lernt einfache Gerichte zu kochen, Ordnung in den Kleiderschrank zu bringen oder die Wohnung sauber zu halten. Für viele ist das Training der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben und zu mehr Lebensqualität. Je früher die Schulung einsetzt, desto besser können Assistenz- und Pflegebedarf, Unfälle im Haushalt oder belastende Abhängigkeit von den eigenen Angehörigen reduziert werden.
Doch um die Übernahme der Kosten müssen Interessierte regelmäßig streiten. Dass sie im Gewirr der möglichen Kostenträger verloren gehen, gehört zur täglichen Erfahrung der Selbsthilfe-Bewegung in den 34 Blickpunkt Auge Beratungen in Westfalen. Gleiches berichtet auch die beim BSVW Dortmund angegliederte Teilhabeberatung EUTB.
Zuständig für die Kostenübernahme sind je nach Ursache der Erblindung, nach Versicherungsstatus oder dem Ziel der LPF-Schulung unterschiedliche Kostenträger. Einen einfachen Rechtsanspruch auf das Alltags-Training gibt es nicht. Es ist lediglich eine Kann-Leistung. Wer bei der Krankenkasse oder beim Sozialamt mit dem Antrag nicht durchkommt oder von Geburt an blind ist, bleibt auf den Kosten sitzen. Und wenn die Schulung gewährt wurde, erfährt man nicht selten im nächsten Schritt, dass die regulären Stundensätze für die Rehafachkraft nur zum Teil übernommen werden. Mittlerweile hat diese Praxis zu ernsten Problemen bei den Angeboten selbst geführt. Die Schulungsinstitute, in denen die Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation ausgebildet werden bestätigen: Der Mangel an Fachkräften auf diesem Gebiet ist ohnehin eklatant. Die regelmäßigen Finanzierungs-Probleme machen das Arbeitsfeld zusätzlich unattraktiv.
Die Praxis der Antragsablehnung und die Folgen für die Betroffenen, kritisiert der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen. Die BSVW-Vorsitzende Swetlana Böhm dazu: „Die Rechtslage ist unübersichtlich und die mangelhafte Finanzierung bei den LPF-Schulungen äußerst unbefriedigend. Als Selbsthilfebewegung machen wir uns für Reformen stark. Alltagsschulungen sind keine Wohltaten. Eine sichere Kostenübernahme für alle, ist vielmehr im besten Interesse der Versichertengemeinschaft: Trainings, die unsere Selbstständigkeit im Alltag stärken und erhalten, entlasten die Kostenträger."

Weitere Informationen dazu auf der Seite des Dt. Blinden und Sehbehindertenverbandes DBSV: https://www.dbsv.org/lpf-ungeliebtes-kind-der-kostentraeger.html

Hinhören

„Kuchenbacken mit dem Joghurtbecher! Kreieren Sie zum 100. Gründungsjubiläum des BSVW diesen Schokokuchen und erfahren Sie wie blinde und sehbehinderte Menschen alle Zutaten grammgenau abmessen!" Live-Cooking (Diese Datei existiert leider nicht mehr.) mit Andreas Bruder vom BSV Westfalen, Rezept unter  https://www.bsvw.org/rezepte

Die komplette Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier.

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