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Inklusionsbeirat des Landes NRW

Die Vereinten Nationen haben ein „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz: UN-BRK) verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Übereinkommen beigetreten, jetzt ist die UN-BRK unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, also für den Bund, die Länder und die Kommunen.

Die UN-BRK verpflichtet die staatlichen Stellen dazu, die Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen sicher zu stellen.

Obwohl es für den Bund und alle Bundesländer seit 2002 sogenannte Behindertengleichstellungsgesetze gibt, sind die Anforderungen der UN-BRK längst nicht in allen Lebensbereichen erfüllt. Deshalb müssen sich der Bund, die Länder und die Kommunen noch viele Jahre lang anstrengen, um die UN-BRK für unseren Alltag umzusetzen.

In NRW hat die Landesregierung einen Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv" zur Umsetzung der BRK [verlinken auf den Aktionsplan bei MAIS.NRW.DE] beschlossen. Alle Ministerien sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Umsetzung zu sorgen. Federführend ist das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS).

In diesem Aktionsplan ist geregelt, dass beim MAIS ein Inklusionsbeirat gebildet wird. Er hat die Aufgabe, die Landesregierung bei der Umsetzung der UN-BRK zu beraten und zu unterstützen. [Link auf die Website des MAIS zum Inklusionsbeirat]

Mitglieder des Inklusionsbeirats sind

  • der/die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
  • Vertreterinnen/Vertreter der Verbände und Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderungen
  • Vertreterinnen/Vertreter der Verbände und Organisationen auf Landesebene sowie auf kommunaler Ebene, die an der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen des Landes NRW beteiligt sind
  • ständig beratende Experten (ohne Stimmrecht).

Für die Organisationen der menschen mit Behinderungen sind 10 Sitze im Beirat vorgesehen, davon je einer für sehbehinderte und für blinde Menschen. Die Vertreterinnen und Vertreter werden vom MAIS namentlich berufen; dazu gibt es für jede und jeden noch eine Stellvertretung, damit der Beirat auch arbeiten kann, wenn jemand verhindert ist. Die Berufung gilt für eine Wahlperiode des Landtags, aktuell also noch bis 2017.

Die drei Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW, Pro Retina Deutschland – Regionalgruppe NRW- und der Bund zur Förderung Sehbehinderter – Landesverband NRW – (BFSNRW) haben sich über die Verteilung der Sitze und Stellvertretungen wie folgt verständigt:

  • blinde Menschen: Klaus Hahn, Ehrenvorsitzender des BSVW; Stellvertreter Dieter Holthaus, stellv. Vorsitzender des BSVN;
  • sehbehinderte Menschen: Jörg-Michael Sachse-Schüler, Vorstandsmitglied von Pro Retina Deutschland; Stellvertreter Bernd Neuefeind, BFSNRW.

Der Inklusionsbeirat tagt 2 – 3 mal jährlich. Seine Sitzungen werden durch sechs Fachbeiräte vorbereitet, die für verschiedene Themenbereiche gebildet wurden. Sie sind bei den Ministerien angesiedelt, die für die jeweiligen Themen zuständig sind.

Die Leitung des Inklusionsbeirats hat der Staatssekretär im MAIS Dr. Wilhelm Schäffer. Der Fachbeirat „Partizipation" wird von der Landesbehindertenbeauftragten Elisabeth Veldhues geleitet, die übrigen Fachbeiräte von hochrangigen Beamtinnen oder Beamten der jeweiligen Ministerien.

Die Mitglieder der Fachbeiräte sind ebenfalls persönlich und für die Dauer der Wahlperiode des Landtags berufen. Die Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen haben sich auch hier verständigt und sind mit mehreren Vertreterinnen und Vertretern in den Fachbeiräten präsent. Auch die Fachbeiräte tagen 2 – 3 mal jährlich.

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