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Informationen für Zuweiser
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftsteuerbescheid 2023 vom 29. November 2023. Der BSVW führt separate Spenden- und Geldauflagenkonten. Wir sind in das Verzeichnis der Geldauflagenempfängerder bei der Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eingetragen.
Der BSVW informiert die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingänge zugewiesener Geldauflagen umgehend. Am Jahresende unterrichten wir alle zuweisenden Stellen über die Höhe der eingegangen Geldauflagen termingerecht.
Ihre Zuweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wir danken Ihnen herzlich dafür!
Ihr Ansprechpartnerin:
Anja Bierotte
Telefon (02 31) 55 75 90 - 20
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund
Fax: 02 31/55 75 90-22
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Welche Ursachen können Blindheit oder Sehbehinderung haben?
Sehbehinderungen und
Blindheit treten aus vielen unterschiedlichen Gründen auf. Sie können aus Unfällen resultieren oder die Folge von Krankheiten sein.
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Spende für Sehbehinderten- und Blindenselbsthilfe
Als gemeinnützige Organisation ist der BSVW e.V. in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen. Hier können Sie direkt online spenden.
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