Inklusionsbeirat des Landes NRW
Die Vereinten Nationen haben ein „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz: UN-BRK) verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Übereinkommen beigetreten, jetzt ist die UN-BRK unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, also für den Bund, die Länder und die Kommunen.