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Inklusionsbeirat des Landes NRW

Die Vereinten Nationen haben ein „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz: UN-BRK) verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Übereinkommen beigetreten, jetzt ist die UN-BRK unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, also für den Bund, die Länder und die Kommunen.

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