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Qualifizierte Beratung und Hilfe bei Sehverlust

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Medizinische, berufliche, soziale Rehabilitation

Menschen, deren Sehvermögen durch verschiedenste Ursachen eingeschränkt oder erloschen ist, können mit geeigneten REHA-Maßnahmen ihren Alltag wieder selbständig oder mit Hilfe bewerkstelligen. Das Recht zur Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen ist im SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Spezialgesetzen geregelt.

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