Medizinische, berufliche, soziale Rehabilitation
Menschen, deren Sehvermögen durch verschiedenste Ursachen eingeschränkt oder erloschen ist, können mit geeigneten REHA-Maßnahmen ihren Alltag wieder selbständig oder mit Hilfe bewerkstelligen. Das Recht zur Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen ist im SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Spezialgesetzen geregelt.