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02 31 - 55 75 90-30
Qualifizierte Beratung und Hilfe bei Sehverlust

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

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Informationen für Zuweiser

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftsteuerbescheid 2023 vom 16. November 2023. Der BSVW führt separate Spenden- und Geldauflagenkonten. Wir sind in das Verzeichnis der Geldauflagenempfängerder bei der Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eingetragen.

Der BSVW informiert die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingänge zugewiesener Geldauflagen umgehend. Am Jahresende unterrichten wir alle zuweisenden Stellen über die Höhe der eingegangen Geldauflagen termingerecht.

Ihre Zuweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wir danken Ihnen herzlich dafür!

Ihre Ansprechpartnerin:
Kirsten Bäumer
Telefon: (02 31) 55 75 90 - 13
E-Mail: baeumer@bsvw.de

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