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Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen

Das Europäische Parlament hat am vergangenen Mittwoch die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in zweiter Lesung verabschiedet. Diese Richtlinie sieht vor, dass alle öffentlichen Institutionen wie die öffentliche Verwaltung, Gerichte, Finanzämter, öffentliche Bibliotheken, Universitäten und Institutionen des Gesundheitswesens ihre Internetseiten barrierefrei gestalten müssen. Als besonderer Verhandlungserfolg der Europäischen Blindenunion (EBU) ist zu werten, dass Smartphone-Apps in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen wurden. Alle öffentlichen Stellen, die Apps zur Verbreitung ihrer Inhalte verwenden, müssen diese vollumfänglich barrierefrei gestalten, damit sie auch von blinden und sehbehinderten Menschen genutzt werden können.

Drei Jahre der Verhandlungen

Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union über die inhaltliche Ausgestaltung der Richtlinie haben sich über drei Jahre hingezogen. Durch intensive Lobbyarbeit, verknüpft mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen, ist es der EBU und seinem Bündnispartner DBSV gelungen, EU-Abgeordnete für die Belange blinder und sehbehinderter Menschen zu sensibilisieren und ein besseres Verständnis für ihre Herausforderungen im digitalen Zeitalter zu schaffen.

Mit der Verabschiedung der Richtlinie kommt die EU der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem in ihr verankerten Menschenrecht auf barrierefreien Informationszugang ein Stück näher. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten 21 Monate lang Zeit, ihre Bestimmungen in nationales Recht zu überführen.

„Die Richtlinie ist ein deutliches Signal für mehr Barrierefreiheit im Internet, das wir ausdrücklich begrüßen“, sagt Jessica Schröder, DBSV-Referentin für internationale Zusammenarbeit. „Besonders hervorzuheben ist die Berücksichtigung von Apps, die hoffentlich Schule macht. Der nächste Schritt muss nun sein, auch private Anbieter auf gesetzlicher Ebene zu Barrierefreiheit zu verpflichten.“

 

Quelle: Newsletter des DBSV

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