DBSV verabschiedet auf seiner Verwaltungsratssitzung zwei Resolutionen
Erstens geht es dabei um digitale Barrierefreiheit: Die Website der Kita, der Terminservice beim Bürgeramt, die App der Uni – digitale Angebote, egal ob sie von öffentlichen oder von privaten Anbietern bereitgestellt werden, müssen barrierefrei zugänglich sein. Dafür müssen endlich alle Bundesländer ihrer Pflicht nachkommen und die seit dem 23.09.2018 geltenden europarechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen in Landesrecht überführen. Um dieser Forderung an die Länder und Kommunen Nachdruck zu verleihen, hat der Verwaltungsrat des DBSV heute die Resolution „Digitale Barrierefreiheit rechtssicher und umfassend voranbringen - Europarechtliche Rahmenbedingungen im Sinne einer inklusiven Gesellschaft nutzen!" verabschiedet. Die Resolution im Wortlaut finden Sie unter:
https://www.dbsv.org/resolution/vwr-2018-res-digi-barr.html
Zweitens stand das Blindengeld auf dem Programm: Mit seiner Resolution „Blindengeld sichern und weiterentwickeln" weist der DBSV darauf hin, dass das Blindengeld jetzt und in der Zukunft ein unverzichtbarer Nachteilsausgleich für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Es ist überfällig, für blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen bundesweit einheitliche Lebensbedingungen herzustellen. Ziel bleibt daher die Schaffung einer bundeseinheitlichen gerechten einkommens- und vermögensunabhängigen Geldleistung zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen blinder, hochgradig sehbehinderter und taubblinder Menschen. Die Resolution finden Sie unter:
https://www.dbsv.org/resolution/vwr-2018-res-blindengeld.html
Der Verwaltungsrat nutzte den Besuch des Staatssekretärs Dr. Wolfgang Dippel aus dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, um ihm beide Resolutionen zu überreichen.
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Quelle: Newsletter des DBSV
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