Blindenführhund
Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine
gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Blindenführhunde gelten nach § 33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenführhund „im Dienst" ist an seinem weißen Führgeschirr erkennbar. Dies ist ein offizielles Verkehrszeichen, Gut ausgebildete Führhunde ermöglichen ein hohes Maß an individueller Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit. Sie stellen dadurch einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe blinder Menschen dar. Die Kosten für einen Blindenführhund müssen beantragt werden und können von der Krankenversicherung übernommen werden.
Weitere Informationen gibt die Fachgruppe Führhundhalter*innen der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW unter: E-Mail: fuehrhunde@bsvw.de
Darüber hinaus haben wir 2022 eine Führhundhalter*in in unserem Podcast "Hörmal der BSVW" interviewed.
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