Arbeiten mit Sehbehinderung
Berufliche Rehabilitation
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation stehen den Arbeitgebern und behinderten Arbeitnehmern viele Unterstützungsangebote zur Verfügung, damit behinderte Arbeitnehmer ihren Beruf weiter ausführen bzw. einen Beruf erlangen können. Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben erhalten.
Wichtige Leistungen für sehbehinderte und blinde Arbeitnehmer sind:
- behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung
- die Arbeitsassistenz
Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen ist:
- der Schwerbehindertenausweis oder
- die Gleichstellung
Die offizielle Stelle in Westfalen ist der Integrationsfachdienst (ifd) Sehen beim Landschaftsverband Westfalen mit der Internetadresse www.ifd-westfalen.de
Im Rheinland ist der ifd Sehen bei unserem Schwesternverein BSV Nordrhein zu finden unter www.ifd-sehen.de