Akustische Stimmzettel
Nach § 32 Abs. 7 Satz 1 KWahlO beschafft der Wahlleiter die erforderlichen Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KWahlG) nebst akustischer Wiedergabe aller Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln in Zusammenarbeit mit den Blindenverbänden, die ihre Bereitschaft zur Herstellung und zum Versand erklärt haben.
Für die die akustische Unterstützug für den Stimmzettel-Inhalt wurde ein Text-to-Speech-System entwickelt.
Dabei wird für Anrufende die kostenlose Nummer 0800 0009671 geschaltet, die nach Eingabe der Wahlkreisnummer den Stimmzettel des Wahlkreises vorliest. Die Anrufenden haben die Möglichkeit, die Ansage wiederholen zu lassen. Die Rufnummer ist ab dem 10.08.2025 täglich 24 Stunden erreichbar. Die Daten werden von den Wahlkreisleitungen aus der Wahlsoftware exportiert und hochgeladen. Familiennamen werden buchstabiert, um Verwechselungen auszuschließen. Unter dieser Nummer werden auch Informationen zur Handhabung der Schablone gegeben und die Bezugsquellen für die Wahlhilfepakete genannt.