„Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ – Warngeräusch für Elektrofahrzeuge gefordert
Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ab Juli 2021 müssen deshalb alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ein Warngeräusch von sich geben. Die dafür benötigte Technik wird AVAS genannt, das Akronym steht für „Acoustic Vehicle Alerting System“.
„Wir haben da allerdings ein Problem“, sagt Klaus Hahn, der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). „Die Gefahr durch lautlose Autos besteht schon jetzt – und nicht erst in zwei Jahren! Jedes Fahrzeug, das ohne AVAS auf unsere Straßen kommt, wird dauerhaft lautlos fahren und so zu einem gefährlichen Mischverkehr aus hörbaren und lautlosen Autos beitragen.“
Gefährdet sind insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, die im Verkehr auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen sind. Aber auch für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko.
Der DBSV fordert deshalb den sofortigen Einbau eines AVAS in alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge und startet anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai eine bundesweite Aktion. Unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ werden die Mitgliedsorganisationen des DBSV in vielen deutschen Städten auf die Gefahren lautloser Fahrzeuge hinweisen und Faltblätter verteilen.
Gute Gründe für ein AVAS
- Elektrische Fahrzeuge sind zu 37 Prozent öfter in Unfälle mit Fußgängern verwickelt als ihre konventionell betriebenen Pendants (Quellen unter www.dbsv.org/emobi-zahlen-fakten.html).
- Fußgänger können ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall.
- Im öffentlichen Nahverkehr ist ein AVAS aus einem weiteren Grund wichtig: Ein Bus, der lautlos ankommt und hält, ist von einem blinden Menschen nicht auffindbar und damit nicht barrierefrei.
- Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) teilt die Sicherheitsbedenken des DBSV gegenüber lautlosen E-Kraftfahrzeugen: Bis ein Warngeräusch verpflichtend ist, gibt es eine Sicherheitslücke. Jeder Halter sollte sich dessen bewusst sein und schon jetzt ein AVAS einbauen lassen.
- Bei der Förderung der Bundesregierung für den Kauf von Elektrofahrzeugen werden die Kosten für ein AVAS berücksichtigt.
Weitere Informationen unter www.dbsv.org/emobi.html
Quelle: Pressemitteilung des DBSV
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