Schriftgröße:
Kontrast:  a a a a a /

BSVW Logo

02 31 - 55 75 90-30
Qualifizierte Beratung und Hilfe bei Sehverlust

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

info@bsvw.de
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Sie befinden sich hier:   // 2: Aktuelles // 2.2: Kommunalwahl 2025
.

Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte

Ein Mann in einem karierten Hemd liest die Wahlschablone mit den HändenIhr Wahlhilfepaket mit einer Schablone und einer CD mit Informationen und Hinweisen erhalten Sie, wenn Sie in Westfalen oder Lippe wohnen, beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon 0231 / 557590-0 oder Mail an info@bsvw.de. Wenn Sie im Rheinland wohnen, melden Sie sich bitte beim Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein unter Telefon 02159 / 9655-0 oder per Mail an info@bsv-nordrhein.de

Sie erhalten die Unterlagen mit der Post. Folgende Texte befinden sich als Audiodatei auf der CD, die Sie mit jedem CD-Spieler hören können:

1. Begrüßung und Inhaltsverzeichnis

Sehr geehrte Wählerin,
sehr geehrter Wähler,

Sie haben heute Ihr Wahlhilfepaket für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 14.09.2025 erhalten. Das Wahlhilfepaket beinhaltet diese CD sowie eine Stimmzettelschablone. Auf dieser CD hören Sie im Anschluss an diese Einleitung Informationen:

2. Allgemeine Hinweise zu den Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen

Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Die Kommunen sind verpflichtet, die Wahlen komplett barrierefrei zu gestalten und damit allen Wahl berechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Wahrnehmung ihres Wahlrechts auf freie und geheime Wahl zu ermöglichen. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände und –vereine haben den Kommunen angeboten, die technischen Voraussetzungen für barrierefreie Wahlen zu schaffen. Alle dafür entstehenden Kosten werden von den Kommunen getragen.
Abhängig davon, ob Sie in einer kreisfreien Stadt oder einer kreisangehörigen Gemeinde leben, können Sie an unterschiedlich vielen Wahlen teilnehmen:

In den kreisfreien Städten werden

  • die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister,
  • der Rat der Stadt und
  • die Bezirksvertretungen gewählt.

In den kreisangehörigen Gemeinden stehen

  • der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin,
  • der Gemeinderat,
  • der Landrat bzw. die Landrätin und
  • der Kreistag zur Wahl.
  • Im Ruhrgebiet wird außerdem die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr gewählt.

Wegen der Vielzahl an Wahlbezirken und Kandidatinnen bzw. Kandidaten konnten wir die Listen der Kandidierenden nicht auf dieser CD unterbringen.

Ihre Stimmzettel zum Ausfüllen erhalten Sie mit der Post, wenn Sie Briefwahl beantragen. Sie können auch am Tag der Wahl ins Wahllokal gehen. Wenn Sie ins Wahllokal gehen, müssen Sie die Schablone mitnehmen. Im Wahllokal können Sie den akustischen Dienst aber nicht nutzen. Sie sollten dann vorher wissen, wen Sie wählen wollen.

3. Wer kandidiert in Ihrem Wahlbezirk?

Jeder Wahlbezirk hat eine eigene 0800er-Telefonnummer. Wenn Sie dort anrufen, werden Ihnen die Stimmzettel vorgelesen. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Sie haben zwei Möglichkeiten, diese Telefonnummer zu erfahren:

  1. Rufen Sie die Nummer 0800 000 9671 an. Sie werden dann gebeten, auf der Tastatur Ihres Telefons die Postleitzahl Ihres Wohnorts einzugeben. Dann gelangen Sie zu Ihrer Stadt oder Gemeinde und nach Eingabe der Stimmbezirksnummer, welche auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, können Sie bereits die Inhalte der Stimmzettel für Ihre Wahl anhören.

  2. Alternativ können Sie Ihre Stimmbezirksnummer und die Postleitzahl Ihrer Gemeinde / Stadt beim Wahlamt in Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde erfragen.

Wenn Sie nun die Telefonnummer Ihres Wahlbezirks anrufen, erhalten Sie zunächst eine Anleitung, wie Sie den Telefondienst nutzen können. Sie können beliebig oft anrufen, um die Stimmzettel anzuhören.
Es gibt verschiedenen Stimmzettel. Deshalb ist es sinnvoll, sich die Nummer der gewünschten Kandidatin oder des Kandidaten zusammen mit dem Namen der Wahl zu notieren.

4. Hinweise zu den verschiedenen Stimmzetteln

Bei den Kommunalwahlen werden mehrere Wahlen gleichzeitig durchgeführt. Das bedeutet, dass Sie im Wahllokal oder mit den Briefwahlunterlagen mehrere Stimmzettel erhalten. Damit Sie sie unterscheiden können, sind die Stimmzettel am unteren Rand mit Löchern versehen. Dabei bedeutet:
Kein Loch = Stimmzettel für die Wahl des Stadt- bzw. Gemeinderats, auch Ratswahl genannt,
1 Loch = Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin,
2 Löcher = Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung,
3 Löcher = Stimmzettel für die Wahl des Kreistages,
4 Löcher = Stimmzettel für die Wahl des Landrats/der Landrätin,
5 Löcher = Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.

5. Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone

Wenn Ihre Stimmzettelschablone zusammen gefaltet ist, falten Sie sie auf ihre volle Länge auseinander.
Legen Sie die Schablone dann so vor sich hin, dass sich die abgeschnittene Ecke rechts oben befindet.
Klappen Sie die Schablone nach links auf.
Falten Sie nun den Stimmzettel auf seine volle Länge auseinander.
Legen Sie den Stimmzettel so in die Schablone, dass sich die abgeschnittenen Ecken rechts oben genau übereinander befinden und die Oberkante des Stimmzettels mit der Oberkante der Schablone abschließt. Wenn Ihre Schablone 2 Din A4-Seiten lang ist, dann hilft die Lasche an dem unteren rechten Blatt, dass der Stimmzettel nicht verrutscht.
Klappen Sie nun die Schablone wieder zu.
Rechts auf der Schablone befindet sich eine Reihe von Löchern, die mit Zahlen in Blindenschrift und erhabener Schrift gekennzeichnet sind. Links von Loch 3 befindet sich ein weiteres Loch, das mit 0 gekennzeichnet ist. Die Löcher befinden sich genau über den entsprechenden Feldern auf dem Stimmzettel. Markieren Sie nun das Feld Ihrer Wahl mit einem Kreuz.
Nehmen Sie den Stimmzettel aus der Schablone, falten ihn zusammen und werfen Sie ihn in die Wahlurne bzw. stecken Sie ihn in den Briefwahlumschlag.
Bewahren Sie die Schablone auf, damit Sie sie bei einer eventuell notwendigen Stichwahl am 28.09.2025 erneut verwenden können.

.

xxnoxx_zaehler