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Informationen für Zahlungspflichtige bei Geldauflagen

Sie sind vom Gericht angewiesen worden, uns einen Betrag zu zahlen und suchen jetzt Informationen über uns als Zahlungsempfänger. 

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen unbedingt das vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Zahlung und ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bestätigen können.

Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf das Konto:

Bank für Sozialwirtschaft
Konto 722 3800
Bankleitzahl 370 205 00
BIC BFSWDE33XXX
IBAN DE 28 3702 0500 0007 2238 00

Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln, bitte wenden Sie sich an die zuweisende Stelle.

Ihre fristgerechte Überweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wir danken Ihnen herzlich dafür!

 

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:

Anja Bierotte
Telefon (02 31) 55 75 90 - 0

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund
Fax: 02 31/55 75 90-22
E-Mail

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